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Änderung des ITP in der valencianischen Gemeinschaft

Änderung der Grunderwerbssteuer in der Autonomen Region Valenciana

Gute Nachrichten für Käufer und Investoren: Ab dem 1. Juni 2026 treten Änderungen beim allgemeinen Satz der Grunderwerbssteuer (ITP) in Kraft, der für die meisten Immobilienkauf- und -verkaufsvorgänge von 10 % auf 9 % steigen wird.

Diese Änderung stellt eine erhebliche Steuererleichterung in einem Kontext dar, in dem der Zugang zu Wohnraum sowohl für Familien als auch für neue Käufer weiterhin eine Herausforderung darstellt.

Was bedeutet diese Änderung?

Die Anwendung ab dem 1. Juni 2026 bedeutet, dass für alle früheren Operationen weiterhin der derzeitige Satz von 10 % gilt.

Neuer allgemeiner Satz von 9 %: gilt für die überwiegende Mehrheit der Immobilientransaktionen mit Ausnahme der unten genannten.

  • Geschäfte von mehr als 1 Million Euro: Der Steuersatz von 11 % wird beibehalten.

Es ist zu beachten, dass es Ermäßigungen mit einem reduzierten Steuersatz von sogar 3-4 % gibt für:

  • Offiziell geschütztes Wohnen
  • Junge Menschen (-35 Jahre) in ihrem ersten Zuhause
  • Große Familien: Sie können profitieren, solange bestimmte Einkommensvoraussetzungen erfüllt sind, deren Schwellenwert nicht besonders groß ist.

Welche Auswirkungen hat das auf den Käufer?

Diese Änderung der Grunderwerbssteuer zielt darauf ab, den Immobilienmarkt anzukurbeln und bestimmten Gruppen den Zugang zu gewöhnlichem Wohnraum zu erleichtern. Diejenigen, die auf dem Luxusmarkt tätig sind, werden jedoch weiterhin höhere Steuern zahlen und so das Haushaltsgleichgewicht wahren.